Sie haben eine Frage an die Hausverwaltung?

Fragen und Antworten

In unserem Fragen und Antworten Bereich möchten wir unseren Mietern schnell und unkompliziert weiterhelfen. Auf die häufigsten Fragen gibt es hier die passende Antwort. 
Sollte Ihre Frage nicht hier auftauchen, werfen Sie bitte zunächst einen Blick in Ihren Mietvertrag, auch da finden sich zahlreiche Antworten zu Ihrer Mietwohnung.

Q & A

Die von den Mietern in Vorauszahlung geleisteten Nebenkosten eines Jahres werden jährlich (einmal) im darauffolgenden Jahr abgerechnet. Demnach erhalten Sie ihre Betriebskostenabrechnung oder auch Nebenkostenabrechnung des Vorjahres bis spätestens zum Stichtag dem 31. Dezember von uns.

Ein Termin zur Wohnungsübergabe kann erfolgen, sobald der Mietvertrag unterzeichnet und ihre Kaution bei uns eingegangen ist oder hinterlegt wurde. Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Übergabe immer auch vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses abhängig ist.

Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit ihrem Namen, sowie Adresse und Lage/Bezeichnung der Wohnung, welche Sie bei uns gemietet haben/hatten.
Wir senden Ihnen dann schnellstmögliche eine entsprechende Bescheinigung zu.

  • Bitte beräumen und säubern Sie die Wohnung vollständig.
  • Alle Schlüssel (auch ggf. von Ihnen selbst Beschaffte) sind zur Übergab abzugeben.
  • Während der Mietzeit durch Sie entstanden Schäden sind zu beheben.
  • Wohnungseinrichtungen, welche zum  Zeitpunkt des Einzugs übergeben wurden und zur Mietsache gehören, sind entsprechen bei Auszug zurück zu übergeben.
Die entsprechende Regelung finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Bitte lesen Sie in Ihrem bei Einzug angefertigten Übergabeprotokoll nach.

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen und bis zum dritten Werktag des Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats bei uns eingegangen sein. Die entsprechende Regelung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an verwaltung@neuehausverwaltung.de mit folgenden Angaben:

  • Ihr Name
  • Wie können wir sie erreichen?
  • Um welches Wohnhaus/Wohnung geht es?
  • Beschreiben Sie bitte ihr Anliegen.
  • ggf. Fotos falls möglich

Wir werden uns schnellmöglich bei Ihnen zurück melden

Die Untervermietung sowie Weitervermietung der Wohnung oder einzelner Räume bedarf der Zustimmung des Vermieters. Die entsprechende Regelung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Bitte senden Sie und eine E-Mail mit ihrem Anliegen an verwaltung@neuehausverwaltung.de

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an verwaltung@neuehausver­waltung.de mit folgenden Angaben:
  • Ihr Name
  • Wie können wir sie erreichen?
  • Um welches Wohnhaus/Wohnung geht es?
  • Welche Ihrer Daten haben sich verändert und müssen aktualisiert werden?
Wir werden die Änderungen einpflegen und Ihnen eine entsprechende Rückmeldung geben.